Technische Hochschule Bingen
Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 03.06.2019 Accessibility Statement (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz / BITV RP, 03.06.2019)
Name der öffentlichen Dienststelle
Technische Hochschule Bingen – Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Laut Angaben der HIS eG als Hersteller der Software wurden Funktionen mit Schwerpunkt auf den den zugrundeliegenden Komponenten mit einem akkreditierten Prüflabor auf Barrierefreiheit geprüft. Die Webseiten und ihre Oberflächenkomponenten sind laut Angaben der HIS mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung
sehr gut zugänglich vergeben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte der Webseite incampo.th-bingen.de sind:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Die Schriftgröße ist nicht über ein eigenes Bedienfeld variabel einstellbar.
Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV und Artikel 5 (2) der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, das bei der bestehenden Webseite ein Nachpflegen der Funktionen unwirtschaftlich ist, weil enorme Kosten hierfür entstehen würden. Bei einem erneuten Relaunch der Webseite werden die aus Sicht der Dienststelle fehlenden barrierefreien Elemente im Ausschreibungsverfahren mit einbezogen.
Die Dienstellenleitung hat mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an der TH Bingen am 29.08.2019 vereinbart, dass bis zum Relaunch des gesamten Webseitenangebots der TH Bingen kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.09.2019 erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3(1) BITV ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 / 16 53 42
Fax: 0 61 31 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Bingen am Rhein am 30.09.2019
Professor Dr. Klaus Becker
Präsident
Feedback zur Barrierefreiheit
Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite incampo.th-bngen.de geben Sie bitte an folgende Stelle:
Technische Hochschule Bingen
Referat Kommunikation und Marketing
Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein
Tel.: 06721 / 409-179
Fax: 06721 / 409-461
E-Mail: webmaster[at]th-bingen.de
Bei Bedarf ist es möglich, bei der
Schlichtungsstelle BGG
nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.